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Hygienekonzept zur Jahreshauptversammlung

des Box-Club Gütersloh e. V. am 18.09.2021 um 16:00 im Parkbad Gütersloh


1. Die Teilnahme an Mitgliederversammlung ist nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen möglich. Der Nachweis ist am Einlass zu erbringen.


2. Sämtliche Teilnehmer der Mitgliederversammlung haben sich in einer Rückverfolgungsliste mit Namen, Vornamen, Anschrift und Telefonnummer einzutragen.


3. Teilnehmer, die nicht geimpft und nicht nachweislich genesen sind, können die Tests vor Betreten der Mitgliederversammlung durchführen.


4. Das Betreten der Mitgliederversammlung ist nur mit einer medizinischen Maske oder einer FFP-2 Maske zulässig.


5. Wenn der Sitzplatz eingenommen ist, darf die Maske abgenommen werden.


6. Während der Mitgliederversammlung soll ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Teilnehmern eingehalten werden.


7. Bei Verlassen des Sitzplatzes, zum Beispiel zwecks Aufsuchen von Toiletten, ist die Maske aufzusetzen.


8. Im Übrigen gelten ergänzend die Regelungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 17.08.2021 in der Fassung vom 11.09.2021.









 
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