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Hinweise zur Beitragszahlung und Mitgliedschaft


Beitragskosten



Beitrittsformulare erhaltet Ihr in der Trainingshalle bei allen Trainern und Vorständen!

Mitglieder unter 10 Jahre pro Jahr
Mitglieder unter 16 Jahre pro Jahr
Mitglieder unter 18 Jahre pro Jahr     
Mitglieder über  18 Jahre pro Jahr   
Aufnahmegebühr inkl. Ausweis-Chip einmalig
Euro   48,--
Euro   72,--
Euro   84,--      
Euro   108,--     
Euro   10,--



Beitragszahlung

Der gesamte Jahresbeitrag wird einmal jährlich zum 15.März per Lastschrift eingezogen. Mitglieder, die kein Girokonto besitzen, entrichten den Beitrag sofort bei Vereinseintritt und für die nachfolgenden Jahre jeweils im März für das laufende Jahr in der Form einer Barzahlung. Bei Kündigungen, die zum 30.06. wirksam werden, wird der Halbjahresbeitrag ebenfalls zum 15. März eingezogen.

Erfolgt der Beitritt im laufenden Jahr, so wird der Beitrag für das Eintrittsjahr für die vollen Mitgliedsmonate erhoben (1/12 Regelung). Die Beiträge für das Eintrittsjahr werden sofort und für das Folgejahr zum 15. März des Folgejahres fällig und eingezogen.

Die Mitglieder verzichten insoweit bereits jetzt auf die Einwendungen aus Fristüberschreitungen des Lastschriftverfahrens.


Erwerb der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft muss lt. unserer Vereinssatzung schriftlich beantragt werden. Das Anmeldeformular ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben; bei Minderjährigen durch beide Erziehungsberechtigte.


Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft muss schriftlich gekündigt werden. Mündliche Abmeldungen sind ungültig.

Die Kündigung muss per Einschreiben zur Geschäftsstelle erfolgen. Die Durchschrift der Kündigung und der Posteinlieferungsbeleg müssen 12 Monate aufbewahrt werden, um im Streitfall den Nachweis einer ordnungsmäßigen Kündigung erbringen zu können.


Kündigungstermine

Nach unserer Satzung kann die Mitgliedschaft nur jeweils zum Ende eines Halbjahres gekündigt werden. Beendigungstermine sind deshalb der 30.06. und der 31.12. eines jeden Kalenderjahres. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Kündigungen zum 30.06. sind deshalb bis spätestens zum 31.12. des Vorjahres zuzustellen; Kündigungen zum 31.12. spätestens bis zum 30.06. des laufenden Jahres. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigungserklärung beim Geschäftsführer des Vereins. Bei Überschreitung der Termine muss der Beitrag für das nachfolgende Halbjahr noch entrichtet werden.


Verbindlichkeiten

Nach  § 5,  Absatz 5 unserer Vereinssatzung erlöschen mit der Beendigung der Mitgliedschaft sämtliche Ansprüche an den Verein. Der Box-Club Gütersloh ist hingegen berechtigt, auch nach erfolgtem Vereinsaustritt Verbindlichkeiten (wie z.B. Beitragsschulden) geltend zu machen.


Achtung !!!

Ständiges Fernbleiben vom Training ist keine Abmeldung. Zahlen Sie Ihre Beiträge pünktlich bzw. achten Sie darauf, dass Ihr Konto am Termin des Beitragseinzuges gedeckt ist. Jede Kontorückbelastung kostet  3,00 €, die wir Ihnen in Rechnung stellen, wenn Ihr Widerspruch nicht berechtigt ist. Wir berechnen für Mahnungen eine Mahngebühr von 10,00 €.


Vereinskonto

Konto-Nr. 111 105 200, BLZ 478 601 25, bei der Volksbank in Gütersloh.



Gütersloh, den 01.01.2018                                                                                               

Der Vorstand

 
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